Verhältnismäßigkeit

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Gesetztestext - § 9 Satz 2 BDSG

"Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht."

Auswahl von Maßnahmen mit Augenmaß

Bei der Auswahl der Maßnahmen ist stets auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. So machen z.B. in einem Büro mit 10 Mitarbeitern Mitarbeiterausweise zur Authentifizierung keinen Sinn, da sich alle persönlich kennen und ein Fremder sofort auffällt und angesprochen wird.

Andere Anordnungen, wie beispielsweise das Führen eines Schlüsselbuches sind dagegen immer zu empfehlen. Zum einen hat man so die Kontrolle, wer im Besitz eines Schlüssels ist und zum anderen wird beim Ausscheiden des Mitarbeiters das Zurückfordern nicht vergessen.

 

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