Recht auf Sperrung

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Was ist das Recht auf Sperrung?

Als Sperrung wird die Kennzeichnung von personenbezogenen Daten bezeichnet, damit die personenbezogenen Daten nur noch für einen bestimmten Zweck verwendet werden (z.B. Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen).

An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit

  • im Fall des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
  • Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
  • eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. (§ 35 Abs. 3 BDSG)


Personenbezogene Daten sind ferner zu sperren, soweit ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten wird und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt. (§ 35 Abs. 4 BDSG)

 

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