Recht auf Berichtigung

Was ist das Recht auf Berichtigung?
Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (§ 35 Abs. 1 Satz 1 BDSG)
Personenbezogene Daten sind zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind. (§ 35 Abs. 1 Satz 1 BDSG)
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