Recht auf Auskunft

Was ist das Recht auf Auskunft?
Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über
- die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
- den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
- den Zweck der Speicherung. (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BDSG).