Recht auf Auskunft

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Was ist das Recht auf Auskunft?

Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über

  • die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
  • den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und
  • den Zweck der Speicherung. (§ 34 Abs. 1 Satz 1 BDSG).

 

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