Pseudonymisieren im Datenschutzrecht

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Was versteht man im Datenschutzrecht unter pseudonymisieren?

Pseudonymisieren ist das Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmale durch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung des Betroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren." (§ 3 Abs. 6a BDSG).

 

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