Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

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Wann habe ich die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?

Sofern Sie das Bundesdatenschutzgesetz beachten müssen - und das müssen Sie in der Regel, wenn Sie Freiberufler oder ein Unternehmen sind -, dann müssen Sie ab 9 Personen eine natürliche Person als Datenschutzbeauftragten bestellen.

Das Größenkriterium kann allerdings entfallen, wenn Sie eine Verarbeitung betreiben, die der Vorabkontrolle unterliegt.

 

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