Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Wann habe ich die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten?
Sofern Sie das Bundesdatenschutzgesetz beachten müssen - und das müssen Sie in der Regel, wenn Sie Freiberufler oder ein Unternehmen sind -, dann müssen Sie ab 9 Personen eine natürliche Person als Datenschutzbeauftragten bestellen.
Das Größenkriterium kann allerdings entfallen, wenn Sie eine Verarbeitung betreiben, die der Vorabkontrolle unterliegt.