Die öffentliche Stelle

Wer ist eine öffentliche Stelle?
Es werden im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwei Arten von öffentlichen Stellen unterschieden: öffentliche Stellen des Bundes und öffentliche Stellen der Länder.
Öffentliche Stellen des Bundes sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform. Als öffentliche Stellen gelten die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost durch Gesetz hervorgegangenen Unternehmen, solange ihnen ein ausschließliches Recht nach dem Postgesetz zusteht." (§ 2 Abs. 1 BDSG)
Öffentliche Stellen der Länder sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes und sonstiger der Aufsicht des Landes unterstehender juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform." (§ 2 Abs. 2 BDSG)
Das Bundesdatenschutzgesetz ist auf öffentliche Stellen der Länder nicht anzuwenden, für sie gelten die Landesdatenschutzgesetze.
zurück zur Übersicht