Exkurs: Bußgeld bei fehlenden Verträgen

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Auftragsdatenverarbeitung ohne richtigen Vertrag kann teuer werden

(Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht vom 20.08.2015)

Wer andere für sich mit personenbezogenen Daten arbeiten lässt, muss darüber Kraft Gesetzes einen ziemlich detaillierten Vertrag schließen. Wird so ein Vertrag nicht oder unzureichend abgeschlossen, droht ein Bußgeld. Das Bayerische Landesamt für Daten-schutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich im Fall einer unzureichenden Auftragserteilung eine Geldbuße in fünfstelliger Höhe festgesetzt.

Anbei finden Sie die Pressemitteilung.

 

Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen an die Erteilung von Aufträgen zur Auftragsdatenverarbeitung finden sich in einem Merkblatt des BayLDA auf der Website des Bayrischen Landesamt für Datenschutz.

Thomas Kranig
Präsident

Zuletzt geändert am 20.08.2015.

 

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