Der Beschäftigte

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Wer ist ein Beschäftigter?

Beschäftigte sind gem. § 3 Abs. 11 BDSG:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte,
  • Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie an Abklärungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung (Rehabilitandinnen und Rehabilitanden),
  • in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigte,
  • nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz Beschäftigte,
  • Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind; zu diesen gehören auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,
  • Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist,
  • Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes, Soldatinnen und Soldaten sowie Zivildienstleistende.

 

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