Anonymisieren im Datenschutzrecht

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Was versteht man im Datenschutzrecht unter anonymisieren?

Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können." (§ 3 Abs. 6 BDSG).

 

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