Linkliste zum Datenschutz-Seminar

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Folie: umfangreiche Verarbeitung

Keine umfangreiche Verarbeitung stellen die folgenden Beispiele dar:

  • die Verarbeitung von Patientendaten durch einen einzelnen Arzt
  • die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten durch einen einzelnen Rechtsanwalt

Fundstelle: Erwägungsgrund 91

Artikel 29-Gruppe, Leitlinien in Bezug auf Datenschutzbeauftragte („DSB“)

Folie: Rollen und Verantwortlichkeiten

  • Festlegung weiterer Verantwortlichkeiten
    • Leitung: Gesamtverantwortung und Ressourcen-Bereitstellung
    • Fachabteilungen: Prozessverantwortung, Transparenz
    • Mitarbeiter: Auf die Einhaltung interner Regelungen schulen und auf die Vertraulichkeit verpflichten.
    • Datenschutzbeauftragter (DSB): Beratung und Monitoring

Tipp: GDD-Praxishilfe DS-GVO II - Verantwortlichkeiten und Aufgaben nach der Datenschutz-Grundverordnung

Muster zur Vertraulichkeit: GDD-Praxishilfe DS-GVO XI - Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Folie: allgemeiner Regelungsrahmen

  1. Grundsätze
  2. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte/Datenschutzkoordinatoren
  3. Beschaffung/Hard- und Software
  4. Verpflichtung/Schulung der Mitarbeiter
  5. Transparenz der Datenverarbeitung
  6. Erhebung/Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  7. Datenhaltung/Versand/Löschung
  8. Externe Dienstleister/Auftragsverarbeitung/Wartung
  9. Sicherheit der Verarbeitung
  10. Rechenschafts- und Dokumentationspflicht

GDD-Praxishilfe DS-GVO VIII: Unternehmensrichtlinie zur Datenschutz-Organisation

Folie: weitere Ausfüllhilfen

  • Info-Beschaffung zum Beispiel zu den Kategorien der Betroffenen unter Lexinform

Folie: Tipp zur Datenschutz-Folgenabschätzung