100 Tage DSGVO - Linkliste für Steuerberater

Anlassunabhängige Prüfungen
Mehrere Bundesländer haben mit anlassunabhängigen Prüfungen begonnen, unter anderem auch die niedersächsische Landesbeauftrage für den Datenschutz:
zum Prüfbogen der Querschnittsprüfung
Die Ergebnisse sollen voraussichtlich in 2019 vorliegen.
Datenschutzbeauftragter, Pflicht zur Bestellung
Die Pflicht zur Bestellung eines DSBs in Steuerberatungskanzleien wird in diesem Kurzpapier des LDA Bayern diskutiert:
Organisation des Kanzleidatenschutzes
Generell werden die Tätigkeiten im Datenschutz in der Kanzleirichtlinie festgelegt, ein entsprechend anpassbares Dokument für Unternehmen wird von der GDD bereitgestellt:
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Die Bundessteuerberaterkammer stellt ein allgemeines Muster des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung:
Allgemeines Muster des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (BStBK)
Für Steuerberater bisher kein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erarbeitet und kostenlos zur Verfügung gestellt. Es kann aber auf entsprechendes Verzeichnis bei den Anwälten Rückgriff genommen werden:
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Anwaltverein)
Die DATEV unterstützt bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten mit sogenannten Steckbriefen:
Transparenz
Bei neuen Datenerhebungen haben auch Steuerberater die Pflicht, Informationspflichten einzuhalten, sofern das Berufrecht einer Informierung nicht entgegen steht. Die Bundessteuerberaterkammer hat ein entsprechendes Merkblatt entworfen:
Muster: Datenschutzhinweise von Steuerberatungskanzleien an Mandanten
Achtung: entsprechende Hinweise für Bewerber oder Arbeitnehmer wurden leider noch nicht bereitgestellt.
Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Die neuen Mitarbeiter müssen auf den Datenschutz verpflichtet werden. Ein entsprechendes Formular wird vom GDD bereit gestellt:
Auftragsverarbeitung
Ein Muster mit Erläuterungen kann bei der BITKOM heruntergeladen werden:
Begleitende Hinweise zu der Anlage Auftragsverarbeitung
Dieses Muster muss bei einer Kenntnisnahmemöglichkeit des Auftragnehmers noch ergänzt werden:
Datenschutzerklärung, WhatsApp und E-Mail
Ein Muster für eine Datenschutzerklärung wird ebenfalls von der Bundessteuerberaterkammer bereitgestellt:
Muster: Datenschutzerklärung für die Kanzleiwebseite
Zum Einsatz von WhatsApp bei Berufsgeheimnisträgern hat sich die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen geäußert, am Beispiel der Apotheker:
Merkblatt für die Nutzung von "WhatsApp" in Unternehmen
Interessanter Beitrag zur E-Mail-Verschlüsselung durch die RAK Hamburg:
E-Mails mit Mandanten müssen nicht unbedingt verschlüsselt sein – wenn Einwilligung vorliegt
Wie ein Steuerberater mit dem Thema umgeht, muss er mit den Mandanten selbst entscheiden.
Weiterführende Literatur für Steuerberater
Eine ausführliche Broschüre zur DSGVO, speziell für Steuerberater kann auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer heruntergeladen werden:
Ergänzt wird diese Broschüre durch eine kurze FAQ: